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Betreiber

Unten steht die Antwort auf einige häufig gestellten Fragen. Finden Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht? Dann bitte kontaktieren Sie fibre@bipt.be.

Das Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation und das Gesetz vom 21. März 1991 über die Reform bestimmter wirtschaftlicher Staatsbetriebe räumen speziell den Telekombetreibern einige Rechte ein und erlegen auch einige Verpflichtungen auf. So haben Sie als Betreiber Recht, das öffentliche Eigentum zu nutzen oder, ihre Kabel an Fassaden zu verlegen. Weitere Auskünfte finden Sie auf der Seite über die Rechte von Telekombetreibern.

Selbstverständlich müssen Sie immer die benötigten Genehmigungsverpflichtungen usw. beachten.

Die wichtigsten zuständigen Behörden sind die lokalen Behörden, die Straßenmeistereien und die regionalen Behörden, die Genehmigungen erteilen.

Das BIPT hat eine Liste zuständiger Behörden auf dieser Seite verfasst. Diese Liste ist nicht erschöpfend und das BIPT betont, dass Sie unbedingt die lokalen Behörden kontaktieren müssen, falls Sie Glasfaser an einem bestimmten Standort ausbauen möchten.

Das Broadband Competent Office (BCO) veröffentlicht Übersichten über die regionalen Regelungen auf seiner Website.

Das BIPT mag betonen, dass Sie unbedingt die lokale Behörde kontaktieren müssen, falls Sie an einem bestimmten Standort Glasfaser ausbauen möchten.

KLIP und KLIM-CICC sind die Plattformen, die benutzt werden, um Information über Kabeln und Leitungen auszutauschen: KLIP auf flämischer Ebene und KLIM-CICC auf föderativer, wallonischer und Brüsseler Ebene. 

GIPOD, PoWalCo und Osiris sind die Plattformen, die die Straßenarbeiten miteinander abstimmen, und die Information über Baustellen an den Straßen entlang, austauschen sollen. GIPOD ist die flämische Plattform, PoWalCo die wallonische und Osiris die Plattform von der Region Brüssel-Hauptstadt. 

Es gibt eine europäische Richtlinie, die EU-Kostensenkungsrichtlinie (Broadband Cost Reduction Directive), die einem Telekombetreiber das Recht gibt, die physische Infrastruktur von Netzbetreibern (wie für die Verteilungsdienste für Gas oder die Verkehrsdienste) für den Ausbau eines Hochgeschwindigkeits-Telekomnetzes, unter berechtigten Bedingungen, zu benutzen. Weitere Auskünfte stehen auf der Seite über die BCRD.

Daneben gibt es auch das regulierte Leitungsrohr-Angebot von Proximus: für manche Leitungsrohre hat das BIPT auferlegt, dass Proximus dazu Zugang gewähren soll. Weitere Auskünfte finden Sie auf der Seite über Marktregulierung in Belgien.

Die EU-Kostensenkungsrichtlinie erlegt auf, dass manche Arbeiten unter bestimmten Bedingungen koordiniert werden sollen. Die belgische Regulierung geht hier noch weiter, um die Belästigung von Straßenarbeiten weitestgehend einzuschränken. So gibt es konkrete Plattformen, über welche die Arbeiten verpflichtet koordiniert werden sollen und gibt es auch Sperrperioden, in denen im Prinzip keine neuen Straßenarbeiten stattfinden dürfen. 

Abhängig von der Region können zu den Arbeiten, die zur Koordinierung registriert werden sollen, Ausnahmen möglich sein. So brauchen in einigen Fällen Arbeiten an Fassaden nicht koordiniert zu werden. Das Broadband Competent Office (BCO) veröffentlicht Übersichten über die regionalen Regelungen auf seiner Website.

Im Prinzip kann jeder Betreiber die eigenen Tarife frei festlegen, es sei denn dass dieser Betreiber vom BIPT als ein Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht bezeichnet wurde und ihm die Verpflichtung zur Preiskontrolle auferlegt wurde. Diese Preiskontrolle gilt immer auf dem Großhandelsmarkt (die Tarife für andere Betreiber, die das Netz nutzen möchten), also nicht auf die Tarife für Endnutzer.

Was Glasfasernetze betrifft, wurde Proximus als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht bezeichnet, und folglich werden seine Großhandelstarife vom BIPT reguliert. Weitere Auskünfte stehen auf der Seite über die Marktregulierung in Belgien.

Falls Sie Dienste über Glasfaser anbieten möchten, ohne selbst Glasfaser auszubauen, dann können Sie den Großkundenzugang zu Glasfaser nutzen, den andere Betreiber anbieten. Verschiedene Zugangsarten sind möglich: passiver Zugang zur Glasfaser, wobei Sie selbst noch Apparatur installieren, aktiver Zugang oder das Weiterverkaufen eines „Alles-inklusiv-Dienstes“.

Die Betreiber, die beim BIPT unter „Glasfaser“ registriert werden, finden Sie in der Übersicht auf dieser Website zurück. Sie können sich bei ihnen nach ihrem kommerziellen Großhandelsangebot erkundigen. Beachten Sie, dass nicht alle Betreiber auf dieser Liste ein solches Angebot haben.

Daneben gibt es auch das regulierte Angebot von Proximus. Proximus wird vom BIPT verpflichtet, sein Glasfasernetz (sowohl FTTH, als auch FTTO) für andere Betreiber freizugeben. Weitere Auskünfte hierüber finden Sie auf der Seite über die Glasfasermarktregulierung.

Falls Sie auf dem belgischen Markt als Betreiber starten möchten, verweisen wir Sie auch gerne auf die Seite auf der BIPT-Website, die Ihnen die benötigten Auskünfte gibt.

 

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